Vereinigung Berliner Staatsanwälte e.V.

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Silvester-Randale 2022: Gesellschaftliches Entsetzen trifft auf politische Rat-, Hilf- und Mutlosigkeit

An dieser Stelle hatten wir am letzten Adventssonntag des Jahres 2022 allen Menschen ein persönlich glückliches wie erfolgreiches sowie gesundes neues Jahr gewünscht, um sodann feststellen zu müssen, dass in vielen Teilen Deutschlands und insbesondere in Berlin der Mob in der Silvesternacht ohne jeden Anlass sowie Sinn eine große Schneise der Gewalt mit vielen zum Teil schwer verletzten Menschen und erheblichen Sachschäden geschlagen hat. Insbesondere Einsatzkräfte der Polizei wie Feuerwehr sahen sich in Berlin einer schier unfassbaren Feindseligkeit und Respektlosigkeit sowie verbalen und körperlichen Angriffen ausgesetzt, die hier – aber auch andernorts in der Republik – leider seit vielen Jahren zum dienstlichen Alltag gehören. Doch die Silvesternacht wusste mit ihrer verbalen wie körperlichen Gewalt eine neue Fratze des Unrechts zu offenbaren:

 Dutzende Polizei- und Rettungskräfte wurden unter Anwendung erheblicher Gewalt sowie Einsatz von Pyrotechnik und Steinen nicht nur an ihrer Arbeit gehindert, sondern blindwütig durch die Stadt gejagt und teils schwer verletzt. Nur der Vollständigkeit halber sei hinzugefügt, dass neben körperlichen Schäden viele Einsatzkräfte Traumata davontrugen. Weder sie noch rechtstreue Menschen dieses Landes sind in der Lage, die Gewalt nachzuvollziehen oder gar zu entschuldigen. Dasselbe gilt für die zahlreichen Menschen, die durch den Gewaltexzess Hab und Gut verloren haben. Wenngleich die Auswüchse uns nicht zu überraschen vermögen, rufen sie dennoch fassungsloses Entsetzen hervor!

Das Wichtigste sei vorangestellt: wir hoffen, dass alle im Zuge der Ausschreitungen Verletzten zwischenzeitlich gesundet oder wenigstens auf dem Wege der Besserung befindlich sind. Den darüber hinaus Traumatisierten wünschen wir, dass sie die Folgen schnellstmöglich zu verarbeiten und hoffentlich zu vergessen vermögen. Den materiell Geschädigten soll unbedingt zügig Ersatz geleistet werden.

Während die selbst im Ausland mit großem Interesse verfolgten Ausschreitungen von der rechtstreuen Bevölkerung und den Medien mit Entsetzen registriert wurden, ließen weite Teile der Politik sachgerechte Reaktionen vermissen. Selbstredend gab es jene, die reflexhaft nach schärferen Gesetzen riefen, und solche, die mit Plattitüden das Volk zu beschwichtigen suchten: denn natürlich wird die Justiz mit unnachgiebiger Härte und größtmöglich beschleunigter Bearbeitung die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und den rechtsstaatlichen Vorgaben entsprechen. Spiegelt das die Wirklichkeit wider? Mitnichten!

Ungeachtet der Tatsache, dass es keine entschuldigenden Gründe für die Rechtsbrüche gibt, fehlt es den politisch Verantwortlichen schon an der Fähigkeit und dem Willen, Gründe für die Gewaltausbrüche in der Silvesternacht zu stellen. Denn zu einer Diagnose gehört unverzichtbar die belastbare Erhebung aller wesentlichen Umstände. Und genau die scheint nicht gewollt.

Zahlreiche Einsatzkräfte, Geschädigte, Beobachtende, Medienbeschäftigte und Bildaufnahmen belegen die Tatbeteiligung eines erkennbar größeren Anteiles von Gewalttätigen mit Migrationshintergrund, der schon Hinweise auf die fehlende Beachtung des hier geltenden Rechtes sowie die Ablehnung hoheitlichen Handelns und fehlende Akzeptanz staatlichen Handelns geben könnte.

Ohne dass ernstlich Anlass zur nachfolgenden Klarstellung besteht, sei gleichwohl darauf hingewiesen, dass die Beteiligung von Personen mit Migrationshintergrund an den Ausschreitungen keine   verallgemeinernden Vorwürfe trägt; denn der ganz überwiegende Teil der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund ist rechtstreu! Und darüber hinaus sei angemerkt, dass Migrantinnen und Migranten zu denen zählen, die unerschrocken öffentlich die Taten in der Silvesternacht verurteilen und die strafrechtliche Verfolgung auch jener fordern, die migrantische Wurzeln haben. Es mutet schon beschämend an, dass diese rechtstreuen Menschen willens und in der Lage sind, Sachverhalte fokussiert zu beschreiben. Anders verhält es sich mit den Regierungsverantwortlichen.

Während die ernst zu nehmende Opposition eine Offenlegung der entscheidungserheblichen Daten zu den Beschuldigten fordert, verweigern die Regierenden genau diese. Es wäre den Polizeien nämlich ein Leichtes den Anteil jener darzulegen, die einen Migrationshintergrund haben. Allein der Verweis auf die fehlende Bedeutsamkeit der Herkunft der Beschuldigten verfängt nicht. Erst recht gilt das für den Hinweis Verantwortlicher auf den Anteil deutscher gegenüber nichtdeutschen Staatsangehörigen unter den Beschuldigten: denn jedenfalls in Berlin verfügt ein immens großer Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund und selbst das eine oder andere Clanoberhaupt über die deutsche Staatsangehörigkeit.

Diese nebulösen Auskünfte tragen nicht zu der gebotenen Klärung der Gewaltursachen bei, sondern bieten Anlass zu den gewohnten politischen Auseinandersetzungen: verfehlte Fremdenfeindlichkeit auf der einen, beschwichtigende Erläuterungen und Erklärungen auf der anderen Seite. Statt einer zielführenden Diskussion bleibt es bei oberflächlichen Vorwürfen. Die rechtstreue Bevölkerung kann mit diesem Diskurs nichts anfangen – sie erwartet von den Regierungsverantwortlichen eine zügige Aufarbeitung. Doch eben daran fehlt es.

Wenn beispielsweise die Regierende Bürgermeisterin von Berlin Franziska Giffey (SPD) einen – in der Politik immer gern bemühten – Runden Tisch fordert, stellt sich die naheliegende Frage, welche Personenkreise daran Platz nehmen sollen – die Gewalttätigen, deren Zusammensetzung noch immer unbekannt ist, jedenfalls wohl nicht. Wer aber soll dann mit wem über was miteinander reden?

Dieselbe Regierende hat anlässlich des Besuches einer Feuerwache in Berlin erklärt, sie sehe die Grenzen von Respektlosigkeit und Brutalität überschritten und für sie sei nun das Ende der Geduld erreicht. Nicht nur die dortigen Einsatzkräfte, sondern auch die Bevölkerung werden sich danach die Frage stellen, ob Franziska Giffey während ihrer Tätigkeit und als Bürgermeisterin im Bezirk Neukölln von Berlin im Zeitraum von 2002 bis 2015 keine entsprechenden Entwicklungen und Verhältnisse festgestellt oder aber sie vergessen hat.

Wenn Franziska Giffey darüber hinaus noch ein Umdenken bei der Justiz sowie eine schnelle und konsequente Ahndung der Straftaten insbesondere bei jugendlichen Mehrfachtätern fordert, lässt sie besorgen, entweder die Justiz in ihrem Bundesland nicht ausreichend zu kennen oder sich gänzlich dem Wahlkampf in Berlin zu verschreiben.

Der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin kann versichert werden, dass die Strafverfolgenden und die Justiz schon immer alles daran gesetzt haben, ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden. Entsprechendes gilt für die Polizei.

Doch sowohl bei der Staatsanwaltschaft und Polizei als auch den Gerichten fehlt es seit ewig langer Zeit an einer ausreichenden Personal- und Technikausstattung. In den vorgenannten Stellen ist eine umfassend zielführende Arbeit schon längst nicht mehr gewährleistet. Wie und weshalb Franziska Giffey unter diesen ihr gewiss bestens bekannten Umständen die Verantwortung für die zügige Aufarbeitung der Silvesterkrawalle der Justiz aufbürden möchte, bleibt ihr Geheimnis.

 

Unabhängig von einem etwaigen Migrationshintergrund dürfen die Menschen in Deutschland von der Politik und der Justiz eine umgehende Aufarbeitung der Silvesterkrawalle erwarten!

Staat und Justiz zeigen Reichsbürgern, Querdenkern und anderen Extremisten Grenzen auf

 

Am Morgen des 7. November 2022 wurden in dem vom Generalbundesanwalt geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung mit etwa 3000 Polizeibediensteten und Spezialeinheiten aus Bund und Ländern rund 150 Objekte in elf Bundesländern sowie im österreichischen Kitzbühel und in der italienischen Stadt Perugia Durchsuchungen durchgeführt. Laut einer Mitteilung des Generalbundesanwaltes wurden dabei 22 mutmaßliche Mitglieder sowie drei Unterstützer der Gruppe festgenommen, denen zur Last gelegt werde, spätestens seit November 2021 geplant zu haben, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland zu überwinden und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen, wobei der Einsatz militärischer Mittel und Gewalt gegen staatliche Repräsentanten sowie die Begehung von Tötungsdelikten erwogen worden sein soll (vgl. WELT vom 7. Dezember 2022 auf www.welt.de).

 

Gegen acht Beschuldigte erging ein Haftbefehl, darunter gegen den mutmaßlichen adeligen Rädelsführer sowie eine 58 Jahre alte Richterin am Landgericht Berlin, die als Mitglied der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) für ihre Partei von 2017 bis 2021 dem Bundestag als Abgeordnete angehörte. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag und Rückkehr an das Berliner Landgericht war die Berliner Justizsenatorin Dr. Lena Kreck (Linke) im Sommer 2022 vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit ihrem Bemühen gescheitert, sie wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Nach eigenem Bekunden waren der Senatorin seinerzeit weder die Ermittlungen noch damit im Zusammenhang stehende Erkenntnisse bekannt. Das dürfte nun anders liegen.

 

Weshalb erscheint dieses Ermittlungsverfahren aber so bemerkenswert? Die Antwort ist gänzlich einfach:

Seit Jahren wird die Bewegung der sogenannten Reichsbürger mit großer Sorge wie Aufmerksamkeit nicht nur in der Bevölkerung und den Medien, sondern auch den Strafverfolgungsbehörden wahrgenommen. Allen öffentlichen Vorwürfen wie politischen Vorwürfen zum Trotz haben weder Polizei noch Justiz die „Reichsbürger“, „Querdenker“ und andere Mitglieder vergleichbarer Bewegungen nur als harmlose Spinner angesehen. Nein, wir weisen seit Jahren auf die von Teilen ihrer Mitglieder ausgehende erhebliche Gefahr hin, die sich wiederholt in mehr als nur geringfügigen Straftaten gezeigt hat. Von den mannigfachen verbalen wie körperlichen Bedrohungen Dritter soll an dieser Stelle nicht weiter geschrieben werden.

 

Gleichwohl hatten sich die Strafverfolgenden keinen bloßen Gesinnungen zu widmen, sondern von jeher auf den Anfangsverdacht von Straftaten zu konzentrieren. Und das haben sie seit vielen Jahren getan, mithin zahllose Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder dieser Bewegungen geführt, an deren Ende regelmäßig rechtskräftige Strafen folgten. Und sowohl die Polizei als auch Nachrichtendienste haben in ihren Zuständigkeitsbereichen das stets Erforderliche veranlasst. Hervorragendes Beispiel hierfür ist das eingangs erwähnte Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes. Denn es bedarf keiner Sachkompetenz oder großen Vorstellungskraft dafür, dass die zugrundeliegenden Ermittlungen einen außerordentlichen Aufwand bereitet haben. Darüber hinaus belegen die gewonnenen Erkenntnissen, dass in der Bundesrepublik Deutschland kein verantwortungsbewusster Amtsträger davor zurückschreckt, die Ermittlungen auch auf Polizeibeamtinnen und -beamte oder Soldatinnen und Soldaten zu erstrecken. Denn genau das ist geschehen!

So abwegig die Vorstellungen der von den strafprozessualen Maßnahmen Betroffenen anmuten, so gefährlich erscheinen sie. Selbstredend gilt für diese Beschuldigten nichts anderes als für alle anderen: bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung gelten sie als unschuldig. Deshalb liegt es uns fern, hier vorab verurteilende Stellungnahmen abzugeben.

 

Doch sollte es zutreffen, dass die o.g. Berliner Richterin für das von der Bewegung neu zu erstellende Staatsgebilde als Verantwortliche im Justizbereich eingesetzt werden sollte, dürfen wir uns zumindest darüber freuen, dass dieser Plan keine Umsetzung mehr finden dürfte. Und das ist gut so!

Entsprechendes gilt für all die anderen Beschuldigten in jenem Verfahren: es werden rechts- oder bestandskräftige Entscheidungen abzuwarten sein, bevor sich die Gesellschaft mit diesen Personen und ihren Vorhaben abschließend auseinandersetzt. Aber bereits jetzt können die demokratisch Denkenden in Deutschland gleichermaßen erfreut wie erleichtert feststellen, dass wir über einen wehrhaften Staat verfügen.

 

 

Straßenblockaden, Straftaten und noch immer kein Ende

Nun also wissen wir es endlich von hochrangiger Stelle – der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann (FDP) offenbart uns in der BILD vom 2. November 2022: „Gesetze sehen neben Geldstrafen auch in bestimmten Fällen Freiheitsstrafen vor.“ (vgl. Berliner Morgenpost vom 2. November 2022 auf morgenpost.de). Als hätten wir das nicht wenigstens geahnt! Und um insbesondere die rechtstreue Bevölkerung weiter aufzuklären, gibt er der Justiz für ihre Arbeit öffentlich den Ratschlag mit auf den Weg, es gelte, Gesetze durchzusetzen (a.a.O.). Fürwahr!


Werter Herr Bundesminister, seien Sie versichert, dass all diese wertvollen Hinweise (auch) der Berliner Justiz schon zuvor bekannt und wegweisender Maßstab ihrer Arbeit waren. Nur: wir müssen uns rechtsstaatlichen und rechtlichen Vorgaben unterwerfen, die für jeden Einzelfall eine tat- und schuldangemessene Würdigung erfordern.


Wir verwahren uns gegen pauschalisierende Kritik an der Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin sowie an gerichtlichen Entscheidungen. Eine solche setzte nämlich detaillierte, d.h. umfassende Kenntnisse aller verfahrensrelevanten Tatsachen und Verhältnisse voraus. Daran fehlt es nicht nur uns, sondern auch all jenen, die medienwirksam ihrem Unmut freien Lauf lassen. Gleichwohl aber wollen wir hier nicht in vermeintlichem Corpsgeist den fälschlichen Eindruck erwecken, die uns aus den Medien bekannten Entscheidungen des in Berlin für Strafsachen zuständigen Amtsgerichts Tiergarten würden auf uneingeschränktes Verständnis stoßen – mitnichten!
Vorangestellt sei die zwingend erforderliche Feststellung, dass wir uns zu den politischen Zielen sowie Anliegen der sogenannten Klimaaktivistinnen und –aktivisten nicht verhalten – nicht verhalten müssen und nicht verhalten wollen! Denn für die Justiz kommt es allein darauf an, ob ein strafbares Verhalten vorliegt. Deshalb sollte die Diktion im gesellschaftlichen Diskurs unmissverständlich präzise sein: wir sprechen im Zusammenhang mit Straftaten nicht von Klimaaktivistinnen und –aktivisten, sondern von tatverdächtigen Beschuldigten! Das gilt erst Recht für die beiden Beschuldigten, die am 31. Oktober 2022 durch ihr Verhalten einen Stau auf der Berliner Stadtautobahn verursacht haben, in dessen Folge ein dringend benötigtes Fahrzeug  der Feuerwehr daran gehindert wurde, schnellstmöglich zu seinem Einsatzort in die Innenstadt zu gelangen, wo nach einem Verkehrsunfall eine lebensgefährlich verletzte Frau unter einem Betonmischer eingeklemmt war! Die Verletzte musste anderweitig befreit und nach notärztlicher Versorgung ins Krankenhaus verbracht werden, wo bis wenigstens zum 2. November 2022 weiterhin um ihr Leben gekämpft wurde.


Dass ungeachtet der strafrechtlichen Würdigung des Verhaltens der die Autobahn Blockierenden hier die Grenze moralisch hinnehmbaren Verhaltens in eklatanter Weise überschritten wurde, versteht sich von selbst! Wer indes ernstliche Selbstkritik erwartet, irrt - denn der sogenannten Sprecherin der sogenannten Aktivistinnen und Aktivisten Carla Hinrichs fiel hierzu nur folgendes ein:
„Es bestürzt uns, dass heute eine Radfahrerin von einem LKW verletzt wurde. Wir hoffen inständig, dass sich ihr Gesundheitszustand durch die Verspätung nicht verschlimmert hat.“ (Merkur vom 2. November 2022 auf merkur.de)
Doch damit nicht genug: dem ebenfalls als Klimaaktivist auftretenden und bis 2021 bei der „Rosa Luxemburg Stiftung“ – eine der Partei „DIE LINKE“ nahestehende Stiftung – als Referent für Klimagerechtigkeit und internationale Politik beschäftigte Tadzio Müller äußerte bei „Twitter“:

„Scheiße, aber: nicht einschüchtern lassen. Es ist Klimakampf, nicht Klimakuscheln, & shit happens.“ (BZ vom 2. November 2022 auf bz-berlin.de) Die Tatsache, dass er den Tweet späterhin gelöscht und sich für die Formulierung entschuldigt hat (a.a.O.), vermag an dessen perfider Ungeheuerlichkeit nichts zu ändern!


All das erhellt, weshalb die gesellschaftliche wie politische Diskussion und die juristische Aufarbeitung der begangenen Straftaten deutlicher Positionierung bedürfen. Deshalb müssen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Strafgerichte spezial- wie generalpräventive Grundsätze bei der Strafzumessung berücksichtigen. Das wird bei in der Tat oder Persönlichkeit der Angeklagten vorliegenden Umständen dazu führen, dass ausnahmsweise selbst kurze Freiheitsstrafen zur Einwirkung auf die Angeklagten oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich sind (§ 47 Abs. 1 StGB).


Bevor nun aber allenthalben oder wenigstens ganz überwiegend wohlwollende Anerkennung Platz greift, gehört als Kehrseite der Medaille die Wirklichkeit erwähnt: die evident personell unterbesetzte Polizei und Justiz werden der sie überrollenden Welle der Verfahren schwerlich Herr! Und die Ehrlichkeit gebietet zudem den Blick auf die lebensnah – zumeist von den Angeklagten – eingelegten Rechtsmittel, über die beim Terminsstand jedenfalls des Landgerichts Berlin gegebenenfalls erst nach Jahren entschieden werden wird. Da wird niemand behaupten wollen, die Strafe folge der Tat auf dem Fuße.

Freie Fahrt in Öffentlichen für alle?

Nachdem die Berliner Justizsenatorin Dr. Lena Kreck (LINKE) schon vor geraumer Zeit im Interview mit der dpa das Ziel einer Entkriminalisierung des sogenannten Schwarzfahrens – die Strafverfolgenden nennen das „Erschleichen von Leistungen“ (§ 265 a StGB) –  angedeutet hatte (Pressemitteilungen), offenbarte ihr Haus nun in der bis zum 28. Oktober 2022 unveröffentlichten  Antwort auf die schriftliche Anfrage des Berliner Abgeordneten Alexander Herrmann (CDU) neben den ohnehin schon hinlänglich bekannten und beständig wiederholten Ausführungen zu Ersatzfreiheitsstrafen die eigentlichen politischen Anliegen (BZ vom 28. Oktober 2022).
Zutreffend erkennt sie – wie von uns seit jeher dargetan – bei Herabstufung der Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit, dass neben den bei Einsprüchen nachfolgenden Gerichtsverhandlungen bei ausbleibenden Zahlungen auch die Anordnung einer Erzwingungshaft drohe (a.a.O.). In diesem Zusammenhang sei ihr zudem verraten, dass diese nach gegenwärtiger Rechtslage nicht einmal auf die Geldbuße angerechnet würde! Doch um alle Probleme zu umgehen, offenbarte sie dem Abgeordneten Herrmann (CDU):
„Darüber hinaus kann das Ziel einer erheblichen Entlastung der Polizei und Justiz nur mit einer vollständigen Entkriminalisierung erreicht werden.“ (a.a.O.).
Damit würden die öffentlichen Nahverkehrsbetriebe auf die zivilrechtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche verwiesen. Das mag man sich weder bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften oder zahlungsunwilligen Personen noch im Lichte des damit verbundenen Aufwandes vorstellen. Zudem dürften der Senatorin die Verhältnisse bei den ohnehin überlasteten deutschen und insbesondere Berliner Amtsgerichten bekannt sein.
Des Weiteren sei auf Fakten im Zusammenhang mit Beförderungserschleichungen in Berlin im Jahre 2021 hingewiesen (a.a.O.):

 

a) Bei der S-Bahn und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) wurden insgesamt

    rund 589.000 Fahrgäste ohne Fahrschein angetroffen;


b)  bei der S-Bahn Berlin GmbH wurden nur rund 37 % der offenen Forderungen

     beglichen

 

und


c)  es verbüßten 367 Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe.

 

Will ernstlich jemand – so wie die Berliner Justizsenatorin Dr. Kreck – behaupten (a.a.O.), wir redeten bei den 589.000 ohne Fahrschein Festgestellten „meist von gesellschaftlich benachteiligten Personen…, die oft aufgrund psychischer Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeit oder anderer Problemlagen [Anmerkung: welche sollen das sein?] erhebliche Schwierigkeiten haben [Anmerkung: und welche sollen das sein?], das Beförderungsentgelt zu bezahlen und ein strafbares Verhalten ohne gravierende Mobilitätseinbußen [Anmerkung: und welche sollen schließlich das sein?] zu unterlassen.“
Strafbares Verhalten zu unterlassen gestaltet sich gänzlich einfach: es besteht stets die Alternative rechtmäßigen Verhaltens – so, wie es die ganz überwältigende Mehrheit der Fahrgäste hält!
Der Senatorin sei mitnichten unterstellt, sie befürworte die kostenlose Inanspruchnahme von Bahn und Bus, doch liefen ihre von vielen anderen geteilten Vorstellungen auf eine wegen der ernstlich fehlenden Konsequenzen ungehemmte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel hinaus.
Dass die politisch Verantwortlichen in unserem Land Polizei und Justiz entlasten wollen, nehmen wir gerne zur Kenntnis – nur: der Weg einer Entkriminalisierung insbesondere im Lichte finanzieller Lasten ist willkürlich und widerspricht dem berechtigten Anliegen der rechtstreuen Bevölkerung.

Straßenblockaden, Staus, Ärger und Vorwürfe ohne Ende

Dass die fortwährend und vorrangig in Berlin stattfindenden Blockaden öffentlicher Straßen durch Mitglieder der Gruppierung „Letzte Generation“ an den Nerven aller – insbesondere der von den durch die dadurch mutwillig hervorgerufenen Staus – Betroffenen zehren, liegt auf der Hand. Da wir aus gutem Grunde parteipolitisch unabhängig sind, sehen wir uns zu einer Würdigung der von den Gruppenmitgliedern verfolgten Absichten in keiner Weise veranlasst. Etwas anderes hingegen gilt für die teils unsachliche Auseinandersetzung von Teilen der Bevölkerung, Medien, Politik und Polizei mit der Verfolgung von Beschuldigten, die bei uns bewusst nicht als „Aktivistinnen“ und „Aktivisten“ bezeichnet werden, durch die Staatsanwaltschaft und Justiz!
So befremdet es, dass der Sprecher der „Gewerkschaft der Polizei“ – Benjamin Jendro behauptet, es sei „kein Zufall, dass dieser Protest jeden Tag auf’s Neue in der Hauptstadt stattfindet“, weil Berlin „über die Landesgrenzen hinaus als Wohlfühl-Biotop, in dem sich Menschen auf die Straßen setzen und auch kleben können, ohne dass es juristische Folgen hat“ (tagesspiegel.de vom 12. Juli 2022). Dass dem so nicht ist, sollte Herrn Jendro bekannt sein.
Denn mit Stand vom 13. Juli 2022 sind bei der Staatsanwaltschaft Berlin 73 Verfahren  im Zusammenhang mit derartigen Straßenblockaden aus dem Zeitraum von Januar bis März 2022 anhängig, die indes allein deshalb nicht abgeschlossen werden konnten, weil die von der Polizei geführten Ermittlungen dafür nicht geeignet waren! Deshalb hat die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers zutreffend angeregt, „sich einfach einmal beim Landeskriminalamt sachkundig zu machen, woran es liegt, dass sich die Ermittlungen so hinziehen“ (tagesspiegel.de vom 11. Juli 2022). Stattdessen von der Justiz schnellere Verfahren zu fordern und ihr gar Untätigkeit vorzuwerfen, erscheint schlicht verfehlt. Denn selbstredend steht insbesondere die Staatsanwaltschaft Berlin in gutem und engem Austausch mit der Polizei Berlin, was hingegen nichts an der Tatsache zu ändern vermag, dass wegen der dortigen Personalnöte eine zügige(re) Bearbeitung ersichtlich nicht möglich ist. Diese Umstände können und werden indes die Staatsanwaltschaft nicht hindern, Recht und Gesetz folgend die zum Abschluss eines Ermittlungsverfahrens erforderlichen Ermittlungen anzuordnen. Denn allein nach diesen Maßgaben handelt die Staatsanwaltschaft, nicht hingegen „nach politischen Wunschvorstellungen“ (so schon Generalstaatsanwältin Koppers in tagesspiegel.de vom 12. Juli 2022).
Solche werden beispielsweise vom Berliner Fraktionsvorsitzenden der FDP – Sebastian Czaja – zum Ausdruck gebracht, wenn er die Berliner Justizsenatorin „in der Verantwortung“ sieht, „dafür zu sorgen, dass in diesen Fällen endlich beschleunigt ermittelt wird, damit schnelle Urteile gesprochen werden können“ (stern.de vom 13. Juli 2022). So sehr es erfreut, dass dieser Abgeordnete der Polizei Berlin attestiert, sie „leiste hervorragende Arbeit“, so sehr befremdet es, wenn er meint, der Berliner Justizsenatorin vorwerfen zu sollen, es fehle ihr „am politischen Willen, dass in Zusammenarbeit mit der Polizei möglichst schnell ermittelt wird“ (a.a.O.). Zu dieser Würdigung berechtigende Tatsachen bleibt Herr Czaja schuldig.
Mindestens verwunderlich erscheint seine Forderung, die Senatorin müsse „eine Task-Force zusammenstellen“ (a.a.O.). Hätte sich der Abgeordnete mit der Wirklichkeit vertraut gemacht, hätte es dieses Aufrufes nicht bedurft. Denn es wäre ihm ein Leichtes gewesen, in Erfahrung zu bringen, dass bei der Staatsanwaltschaft Berlin in mittlerweile zwei Abteilungen überaus geeignete Dezernentinnen und Dezernenten mit der Bearbeitung eben jener Ermittlungsverfahren betraut sind! Und an ihnen liegt es mit Gewissheit nicht, dass erste Urteile und Strafbefehle noch nicht ergangen sind!
Wir stehen sachlicher Kritik jederzeit offen gegenüber, verwahren uns indes gegen erkennbar unsachliche Vorwürfe. Und zudem ist uns daran gelegen, zu der gewohnt vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Polizei zurückzukehren. Nur auf diesem Wege werden wir den Anforderungen an rechtsstaatliche Arbeit gerecht!
 

Die neue Senatorin im Amt: Justiz und Vielfalt – wer etwas ändert, hat es noch lange nicht verbessert

Nachdem der bisherige Senator Dr. Behrendt (Bündnis 90/ Die Grünen) mit dem Bedauern, nicht all seine Ziele – wie z.B. weitere Verbesserungen der Haftbedingungen – erreicht zu haben, aus dem Amt geschieden ist, hat in Berlin nun seit dem 21. Dezember 2021 Prof. Lena Kreck (Die Linke) als Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung die politische Verantwortung übernommen. Wenngleich sie sich bis jedenfalls zum 14. Januar 2022 weder den Beschäftigten der Strafjustiz noch uns vorgestellt hat, wollen wir ihr für das zukünftige Wirken uneingeschränkt Erfolg wünschen! Daran werden sie nicht nur die Menschen in Berlin, sondern auch wir messen. Und das ist der Grund, weshalb wir am Anfang der Amtszeit einen Blick auf ihre Person und das politische Umfeld der Senatorin werfen.

Allein die Tatsache, dass sie die erste erklärt sozialistische und mit 40 Lebensjahren jüngste Amtsinhaberin ist, lässt ebenso wenig wie der Titel ihrer Doktorarbeit („Exklusionen/Inklusionen von Umweltflüchtlingen“) oder die letzte Berufstätigkeit als Professorin für Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Recht und Gesellschaft an der Evangelischen Hochschule in Berlin-Zehlendorf eine Würdigung oder eine belastbare Prognose zu. Anders verhält es sich hingegen mit dem bereits Bekannten.

Denn die Senatorin bewegt sich im Rahmen des von der rot-grün-roten Koalition geschlossenen „Koalitionsvertrages 2021–2026“, in dem sich Vorgaben finden, die mit der rechtspolitischen Wirklichkeit nicht in Übereinstimmung zu bringen sind oder sein werden:

Danach bekennt sich die Koalition „zum Kampf gegen rechte Gewalt, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit und gegen jegliche Form von menschenfeindlichen Einstellungen und Bestrebungen“ (Seite 85 des Koalitionsvertrages). So anerkennens- und lobenswert diese Ziele sind, fragt sich, wo die Bekämpfung des insbesondere in Berlin gewalttätigen Linksextremismus bleibt. Ein redaktionelles Versäumnis klarstellender Benennung oder eher bewusste Schwerpunktsetzung?

Für die Berliner Justiz wird ausgeführt, die Koalition werde „die Attraktivität des Ausbildungsstandorts Berlin erhöhen“ und „für Auszubildende und Referendar*innen [Schreibweise übernommen] die Einführung eines bedarfsgerechten Wohnzuschusses“ prüfen und „die Ausbildung in der Justiz für Bewerber*innen [Schreibweise übernommen] auch ohne deutsche oder europäische Staatsangehörigkeit“ öffnen (Seite 88 des Koalitionsvertrages). Offen bleibt in diesem Zusammenhang, was unter einem „bedarfsgerechten“ Wohnzuschuss verstanden werden soll, und wie es sich mit der Besoldung und Bezahlung der sogenannten Folgedienste in der Justiz (Wachtmeister- und Geschäftsstellenbereich) verhalten soll, die sich bekannterweise ebenfalls auf einem unteren Einkommensniveau bewegen. Wenn zudem außereuropäischen Beschäftigten der Weg in die Berliner Justiz geebnet werden soll, wollen wir hoffen, dass die erforderlichen Sprachkenntnisse vorhanden sind. Jedenfalls können wir nach dieser Ankündigung davon ausgehen, dass an eine grundsätzlich deutschen Staatsangehörigen vorbehaltene Verbeamtung nicht gedacht wird.

Doch damit nicht genug:

Denn die Koalition will „den Anteil der Inhaftierten, die nach zwei Drittel der Haftzeit entlassen werden,…erhöhen und zu den anderen Bundesländern aufschließen“ (Seite 90 des Koalitionsvertrages).  Dass darüber hinaus das erkennbare Motto „Besser als eine Inhaftierung ist die Vermeidung von Haft“ (a.a.O.) preisgegeben wird, erstaunt nicht. Dass aber nach dem Grundgesetz für die Entscheidungen über vorzeitige Entlassungen aus der Strafhaft oder Unterbringung unabhängige Gerichte auf der Grundlage der tatsächlichen und persönlichen Verhältnisse einer verurteilten Person zuständig sind, wird wissent- oder bestenfalls versehentlich übersehen.  Es drängt sich danach die Frage auf, welche Motivation diesem Vorhaben zugrunde liegt und ob die wenigstens behaupteten Abweichungen zu anderen Bundesländern nicht auch in den Voraussetzungen bei den Verurteilten liegen kann.

Mit eben diesen Fragen ist die Senatorin in einem am 14. Januar 2022 veröffentlichten Interview mit der „Berliner Zeitung“ unter Hinweis auf die Gewaltenteilung konfrontiert worden. Ihre Antwort war mitnichten juristisch, sondern leitete mit dem beachtlichen Hinweis ein, „das Verfahren ist komplexer, weil die Haftanstalten auch mitsprechen.“ Das seien nämlich „diejenigen, die die Gefangenen tagtäglich mitbekommen.“ Dieser Binsenweisheit kann schwerlich widersprochen werden, doch ist sie frei von jeder Neuigkeit. Doch es geht noch weiter, wenn sie der Leserschaft in diesem Zusammenhang folgendes offenbart: „Hier gibt es sicherlich noch Spiel nach oben, dass wir sauberer [Was ist damit gemeint?], klarer [Und was soll damit gemeint sein?] und schneller den Gerichten zuarbeiten.“

Im genannten Interview proklamiert sie aber sodann das damit eigentlich verfolgte Ziel der Koalition, das nämlich darin bestehe, „jetzt also erst mal [Was soll dem wann folgen?] den Anspruch“ zu formulieren, „den Anschluss zu finden, um dem bundesweiten Standard [Was genau soll dieser im Rahmen der zu beachtenden Einzelfallgerechtigkeit sein?] auch zu entsprechen.“

Und die Vorhaben hinsichtlich des Strafvollzuges erstrecken sich zudem auf sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen, d.h. solche, die bei nicht beglichenen Geldstrafen ersatzweise durch Freiheitsstrafen ausgeglichen werden. In diesem Zusammenhang will die Koalition sich „dafür einsetzen, dass Ersatzfreiheitsstrafen seltener verbüßt werden müssen, indem Angebote der gemeinnützigen Arbeit statt Strafe verstärkt werden und der Umrechnungsmaßstab angepasst wird.“ (Seite 90 des Koalitionsvertrages). Wenn der „Umrechnungsmaßstab angepasst“ werden soll, fragt sich natürlich, wie die Gleichbehandlung mit Geldstrafen entrichtenden Verurteilten und anderen ihre Freiheitsstrafen verbüßenden Gefangenen gewahrt werden soll. Sollen sie etwa wissentlich schlechter gestellt werden?

Zu all diesen Vorgaben im Koalitionsvertrag und öffentlichen Äußerungen der Senatorin können wir uns auf den bloßen Hinweis beschränken, dass in unserem Rechtsstaat die Gewaltenteilung und geltendes Recht uneingeschränkt zu achten sind. Und das gilt nicht nur auch, sondern insbesondere für Regierungsverantwortliche!

Und die neue Senatorin belässt es nicht bei bedenklichen Auffassungen zur Strafvollstreckung. Nein, sie nimmt in dem vorgenannten Interview in der „Berliner Zeitung“ zugleich Stellung zu der vom Bundeskriminalamt als von ethnisch abgeschotteten Subkulturen begangene Kriminalität, die allgemein als „Clankriminalität“ als Sparte der Organisierten Kriminalität bezeichnet wird, Stellung. Dass es diese in Besorgnis erregendem Maße und insbesondere in Berlin gibt, steht bei Verständigen außerhalb jeden vernünftigen Zweifels und hatte den vorherigen Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) zu ihrer Würdigung als Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie entsprechende Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung veranlasst. Dazu zählten wiederkehrende ordnungsrechtliche Überprüfungen von verschiedenen Clans zugerechneter Gewerbebetriebe. Diese fast durchweg mit Erfolg durchgeführten Maßnahmen stießen nicht nur in der Bevölkerung auf größte Zustimmung – auch wir haben dieses Vorgehen ausdrücklich begrüßt. Doch wer nun meint, die neue Senatorin als Mitstreiterin an der Seite der Rechtstreuen zu wissen, der irrt.

Vielmehr folgt sie ihrer Parteigenossin, die in ihrer Eigenschaft als Ordnungsstadträtin in dem weit über Berlin hinaus bekannten Bezirk Neukölln diese wiederholten Gewerbekontrollen gegen Clankriminalität als gleichermaßen rassistisch wie diskriminierend bezeichnet hat. Von den Interviewenden auf diese Behauptungen angesprochen sieht sich die Senatorin nicht etwa zu einer richtigstellenden Distanzierung, sondern dem belehrenden Hinweis veranlasst, die Verwendung des Begriffes „Clan“ gehe „an der Sache vorbei.“ Noch deutlicher wird sie am Ende ihrer Antwort: „Man macht es sich zu einfach und bedient rassistische Stereotype, wenn man das mit solchen Begrifflichkeiten darstellt.“  Doch selbst damit ist ihr Weltbild (leider) nicht abschließend beschrieben.

Denn Ende ihrer Befragung äußerte sie sich gar noch zum Thema „Racial Profiling“. Darunter versteht man laut WIKIPEDIA „ein häufig auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierendes Agieren von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten, nach dem eine Person anhand von Kriterien wie ‚Rasse‘, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft als verdächtig eingeschätzt wird und nicht anhand von konkreten Verdachtsmomenten gegen die Person.“ Ein solches Vorgehen soll nach dem Koalitionsvertrag verboten werden, wenngleich einem solchen bereits seit 1949 Artikel 3 des Grundgesetzes entgegensteht.

Dass in der Berliner Polizei „Racial Profiling“ Platz greift, ist bislang noch nie bewiesen, gleichwohl von bestimmten Kreisen mantraartig beständig wiederholt worden. Und in eben diese Reihe fügt sich die Senatorin ein, indem sie statt eines tatsachenfundierten Vortrages schlicht behauptet: „In der Realität findet aber Racial Profiling statt.“ Von welcher Realität die Senatorin ausgeht, bleibt indes ihr Geheimnis. Doch damit nicht genug: denn abschließend stellt sie klar, sie „stehe…sehr sicher für die Stärkung der Rechte von Personen, die von Rassismen betroffen sind, die sie eben nicht nur im Privaten erleben, sondern auch staatlicherseits.“ Welche „Rassismen“ staatlichen Stellen zugeordnet werden können, lässt die Senatorin offen.

Nach alledem erschiene es hilfreich, wenn die neue Amtsinhaberin sich schon bald durch wenigstens die Wirklichkeit beeindrucken ließe. Und es wäre gut, wenn das möglichst schnell der Fall ist!

Der Berliner Justizsenator als Vorreiter der Justiz und Kämpfer für den Rechtsstaat ?

Im Herbst 2020 erschütterten die Berliner Staatsanwaltschaft unhaltbare Vorwürfe im Zusammenhang mit der Verfolgung von schwer wiegenden Straftaten und Beschuldigten aus dem erkennbar politisch rechten Lager, die zu weitreichenden Folgen führten (s.u. „Erschütterungen bei der Berliner Staatsanwaltschaft“).
Zur Aufklärung näherer Einzelheiten wurden sodann der Bundesanwalt a.D. Dr. Herbert Diemer und die frühere Polizeipräsidentin von Eberswalde Uta Leichsenring als Experten mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das sie am 4. Mai 2021 als Abschlussbericht vorlegten, der u.a. folgende Erkenntnisse offenbart:

 

Der Umstand, dass erst Anfang 2017 Ermittlungsverfahren gegen namentlich identifizierte Beschuldigte eingeleitet und in der Folge auch Haftbefehle erwirkt wurden, ist allerdings zu einem wesentlichen Teil auf die strafprozessualen Anforderungen an die Überführung und Festsetzung von Beschuldigten und die dürftige strafprozessuale Beweislage zurückzuführen. Grobe Ermittlungsfehler oder bewusste Auslassungen mit direkten negativen Auswirkungen auf den Ermittlungserfolg lassen sich aus den Akten nicht feststellen. Rechtsextreme Bestrebungen oder gar ein rechtsextremes Netzwerk unter Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die die Aufklärung der Straftaten bewusst behindert oder gar vereitelt hätten, können nach allen gewonnenen Erkenntnissen ausgeschlossen werden.“ (Seite 84 des Berichts)

 

Mithin haben die Anwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Berlin im Allgemeinen sowie deren Abteilung 231 – die auch für Staatsschutzdelikte zuständig ist – und insbesondere zwei ihrer Dezernenten nicht nur keine Bestätigung gefunden, sondern sind schlicht widerlegt worden. Umso befremdlicher erscheinen die Ausführungen des Berliner Justizsenators Dr. Dirk Behrendt in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für u.a. Rechtsangelegenheiten am 2. Juni 2021. Denn deren Inhaltsprotokoll müssen Aussagen unseres obersten Dienstherren entnommen werden, die nicht unwidersprochen bleiben können:
Zunächst sollte der Senator nicht behaupten, für ein rechtsextremes Netzwerk „bei der Staatsanwaltschaft hätten sich keine Anhaltspunkte gefunden“. Ob ihn das erfreut oder verwundert, kann dahingestellt bleiben – für die beiden Experten könne ein solches „nach allen gewonnenen Erkenntnissen ausgeschlossen werden“ (s.o.)!
Der Senator gibt zudem vor, sie hätten kritisiert, „der erste Haftbefehlsantrag sei unzureichend begründet worden“. Das ist schlicht unzutreffend!
Zunächst weisen die beiden Experten nämlich auf die allgemein bekannte Tatsache hin, dass ein Gericht an die Anträge und mithin die Begründung der Staatsanwaltschaft nicht gebunden ist, sondern im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit entscheidet (Seite 42 des Berichts), mithin nicht gehindert ist, das Ergebnis der Ermittlungen eigenständig zu würdigen. Anders als der Senator in der Ausschusssitzung zu suggerieren versucht, haben Frau Leichsenring und Dr. Diemer die Ablehnung des Haftbefehlserlasses gerade nicht „auf die möglicherweise…personelle Überlastung in der Abteilung 231 zurückgeführt“. Vielmehr stellen sie auf Seite 44 ihres Berichtes folgendes fest:


Dementsprechend wurden die Anträge am 2. Februar 2018 vom Amtsgericht auch postwendend abgelehnt, indem es nachvollziehbar ausführt, ‚allein‘ das Behördenzeugnis begründe nur einen Anfangsverdacht und eine Teilnahme der Beschuldigten an der Brandstiftung sei ‚nicht mit der notwendigen Verdichtung begründet‘. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich festgestellt, dass damit nicht gesagt ist, die Haftbefehlsanträge hätten ein anderes Schicksal gehabt, wenn sie gehaltvoller und engagierter begründet worden wären.“

 

Doch tatsächlich finden sich in dem Gutachten der beiden Experten Ausführungen zur strukturellen und personellen Notlage der Staatsschutzabteilung (231) bei der Staatsanwaltschaft Berlin:


 „Inwieweit die strukturellen und personellen Gegebenheiten bei der Staatsanwaltschaft Berlin für eine der Bedeutung und den Anforderungen des Staatsschutzes entsprechende Bearbeitung derartiger Deliktsserien ausreichen, bedarf aus Sicht der Kommission der Prüfung. Dabei kommt es vor allem darauf an, den personellen und organisatorischen Raum dafür zu schaffen, dass komplexen Straftaten auch mit komplexen, koordinierten Ermittlungsansätzen begegnet werden kann, und, soweit die vorhandenen personellen oder sächlichen Mittel bei realistischer Betrachtung nicht ausreichen, diese zu verbessern. Entsprechende organisatorische Prüfungen im Bereich der Staatsanwaltschaft Berlin werden von der Kommission als dringlich angeregt.“ (Seite 85 des Berichts)
Nachdem der Senator in der Sitzung des Rechtsausschusses zum wiederholten Male mit erkennbarem Stolz auf den allseits – so auch von der VBS beständig – begrüßten Personalzuwachs bei der Staatsanwaltschaft Berlin hingewiesen hat, deutet er erkennbare Überlegungen an, den „Zuwachs“ – gemeint sein dürften die neuen Kolleginnen und Kollegen – dort einzusetzen, „wo die Not am größten sei, Staatsschutz rechts“ oder anderswo. Dann aber offenbart der Senator seine eigene Sicht der Dinge:


Die von der Abteilung 231 durchgeführten Ermittlungsverfahren gegen Greenpeace mit bundesweiten Razzien und sehr viel Personalaufwand, bei denen letztlich wenig herausgekommen sei, ließen zweifeln, ob es tatsächlich ein Personalproblem oder nicht eher eines der Schwerpunktsetzung gewesen sei.“


Ungeachtet der Tatsache, dass die von ihm – hoffentlich nicht in seiner Eigenschaft als oberster Dienstherr der Staatsanwaltschaft – erkennbar kritisch gewürdigten Ermittlungsverfahren nicht gegen „Greenpeace“, sondern namentlich Beschuldigte geführt und nicht „Razzien“, sondern richterlich angeordnete Durchsuchungen durchgeführt wurden, verbieten sich seine Äußerungen! Denn auch Dr. Behrendt muss zur Kenntnis nehmen, dass die Staatsanwaltschaft beim Verdacht einer Straftat nach § 160 Abs. 1 StPO verpflichtet ist, den Sachverhalt zu erforschen. Für politische Maßstäbe und Vorgaben besteht danach kein Raum! Und das ist in einem Rechtsstaat auch gut so!
Es soll weder Ihnen als Lesenden noch Herrn Dr. Behrendt vorenthalten werden, dass seine Ausführungen in der benannten Ausschusssitzung insbesondere bei den Betroffenen in der Staatsanwaltschaft nicht nur Befremden hervorgerufen haben - sie empfinden diese Würdigung durch den Berliner Justizsenator als zynische Missachtung ihrer täglich höchst engagierten Arbeit!

Rechtsstaat

In den zurückliegenden Jahren haben wir die im Bereich der Strafverfolgung in weiten Teilen Deutschlands nicht mehr gegebene Funktionstüchtigkeit des Rechtsstaates ebenso beklagt wie das bereits nachhaltig geschwundene Vertrauen der Bevölkerung in ihn. Beide Umstände stellen sich aus unserer Sicht als ernste Bedrohung für die Demokratie in unserem Staate dar. Denn es gilt unbedingt zu verhindern, dass sich politisch randständige Kreise dieses Themas annehmen, die Wiederherstellung für sich reklamieren und damit auf großen Zuspruch stoßen. Auf eben jene Gefahr haben wir bei verschiedenen Gelegenheiten fortwährend hingewiesen, ohne feststellen zu können, dass Verantwortliche das in ihrer Macht stehende veranlasst haben oder wenigstens veranlassen wollen.

Diese Tatsachen haben den Vorsitzenden Ralph Knispel dazu veranlasst, das an dieser Stelle vorgestellte Buch mit dem Titel „Rechtsstaat am Ende“ zu verfassen, das am 1. März 2021 veröffentlicht wird und in den Handel gelangt. Mit dem hiesigen Beitrag soll keine Werbung betrieben, sondern allein der Hinweis für Interessierte erteilt werden. Denn es soll der Eindruck vermieden werden, der nachhaltig beschädigte Rechtsstaat könne nicht mehr wiederhergestellt werden. Dem ist nämlich gerade nicht so. Folgerichtig trägt das Buch als Untertitel die Aussage „Ein Oberstaatsanwalt schlägt Alarm“, mithin versteht das Werk sich als Weckruf.

 

Erschütterungen bei der Berliner Staatsanwaltschaft

Weit über die Grenzen Berlins hinaus machen die Zustände bei der Berliner Staatsanwaltschaft im August 2020 Schlagzeilen. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Beschuldigte aus dem politisch rechten Lager hat die Generalstaatsanwältin eine Pressemitteilung herausgegeben, die auf die mögliche Besorgnis der Befangenheit eines Kollegen der Staatsanwaltschaft abstellt, was zu der öffentlichkeitswirksamen Umsetzung von ihm und einem Kollegen sowie die Übernahme der weiteren Ermittlungen durch die Generalstaatsanwaltschaft führte.

Neben den auch persönlich unhaltbaren Konsequenzen - einer von ihnen wurde in Zeitungen namentlich benannt - wirft die Angelegenheit einen dunklen Schatten auf die Arbeit unserer Behörde. Denn es wird politisch wie medial völlig unzutreffend auf möglichereweise bestehende "rechte Netzwerke" in der Justiz und das seit Jahren beständig wiederholte, gleichwohl völlig unzutreffende Vorurteil abgestellt, die Berliner Justiz sei auf dem rechten Auge blind.

Pressemitteilungen

Was lange währt - endlich!

Das ist die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 2020:

 

 

Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen

Pressemitteilung Nr. 63/2020

Beschluss vom 04. Mai 2020
2 BvL 4/18

 

Die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin sind mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar, soweit sie die Besoldung der Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 betreffen. Dies hat der Zweite Senat mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Eine Gesamtschau der für die Bestimmung der Besoldungshöhe maßgeblichen Parameter ergibt, dass die gewährte Besoldung evident unzureichend war. Sie genügte nicht, um Richtern und Staatsanwälten einen nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Der Gesetzgeber des Landes Berlin hat verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Juli 2021 an zu treffen. Eine rückwirkende Behebung ist hinsichtlich derjenigen Richter und Staatsanwälte erforderlich, sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben. Dabei ist es unerheblich, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt.

 

Sachverhalt:

Die Kläger der Ausgangsverfahren sind ein Vorsitzender Richter am Landgericht (Besoldungsgruppe R 2), ein Richter am Landgericht (Besoldungsgruppe R 1) und die Witwe eines Vorsitzenden Richters am Kammergericht (Besoldungsgruppe R 3), der im Jahr 2015 in dieses Amt befördert worden war und wenig später verstarb. Die erstmals im Jahr 2009 gegen die Besoldungshöhe erhobenen Widersprüche der Kläger blieben ebenso wie ihre nachfolgenden Klagen vor dem Verwaltungsgericht bis in die Berufungsinstanz erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Revisionsverfahren ausgesetzt, um dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen, ob die Besoldung in den genannten Besoldungsgruppen mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sei.

 

Wesentliche Erwägungen des Senats:

I. Das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählende Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Richtern und Beamten sowie ihren Familien lebenslang einen Lebensunterhalt zu gewähren, der ihrem Dienstrang und der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung angemessen ist und der Entwicklung des allgemeinen Lebensstandards entspricht. Damit wird der Bezug der Besoldung sowohl zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung als auch zur Lage der Staatsfinanzen hergestellt. Diese Gewährleistung einer rechtlich und wirtschaftlich gesicherten Position bildet die Voraussetzung und innere Rechtfertigung für die lebenslange Treuepflicht sowie das Streikverbot. Der Besoldungsgesetzgeber verfügt über einen weiten Entscheidungsspielraum. Dem entspricht eine zurückhaltende verfassungsgerichtliche Kontrolle. Ob die Bezüge evident unzureichend sind, muss anhand einer Gesamtschau verschiedener Kriterien geprüft werden. Dies erfolgt in mehreren Schritten:
Auf der ersten Prüfungsstufe wird mit Hilfe von fünf Parametern ein Orientierungsrahmen für eine grundsätzlich verfassungsgemäße Ausgestaltung der Alimentationsstruktur und des Alimentationsniveaus ermittelt (Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex, systeminterner Besoldungsvergleich und Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder). Beim systeminternen Besoldungsvergleich ist neben der Veränderung der Abstände zu anderen Besoldungsgruppen in den Blick zu nehmen, ob in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau eingehalten ist. Ein Verstoß hiergegen betrifft insofern das gesamte Besoldungsgefüge, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.
Auf der zweiten Prüfungsstufe sind die Ergebnisse der ersten Stufe mit den weiteren alimentations-relevanten Kriterien im Rahmen einer Gesamtabwägung zusammenzuführen. Werden mindestens drei Parameter der ersten Prüfungsstufe erfüllt, besteht die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation. Werden umgekehrt bei allen Parametern die Schwellenwerte unterschritten, wird eine angemessene Alimentation vermutet. Sind ein oder zwei Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe, insbesondere das Maß der Über- beziehungsweise Unterschreitung der Parameter, zusammen mit den auf der zweiten Stufe ausgewerteten Kriterien im Rahmen der Gesamtabwägung eingehend gewürdigt werden. Ergibt die Gesamtschau, dass die zur Prüfung gestellte Besoldung grundsätzlich als verfassungswidrige Unteralimentation einzustufen ist, bedarf es auf der dritten Stufe der Prüfung, ob dies ausnahmsweise gerechtfertigt sein kann.

II. An diesen Maßstäben gemessen sind die Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 GG nicht erfüllt.
Eine Gesamtschau der für die Bestimmung der Besoldungshöhe maßgeblichen Parameter ergibt, dass die im Land Berlin in den verfahrensgegenständlichen Jahren und Besoldungsgruppen gewährte Besoldung evident unzureichend war. Sie genügte nicht, um Richtern und Staatsanwälten nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung dieser Ämter für die Allgemeinheit einen der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Bei der Fest-legung der Grundgehaltssätze wurde die Sicherung der Attraktivität des Amtes eines Richters oder Staatsanwalts für entsprechend qualifizierte Kräfte, das Ansehen dieses Amtes in den Augen der Gesellschaft, die von Richtern und Staatsanwälten geforderte Ausbildung, ihre Verantwortung und ihre Beanspruchung nicht hinreichend berücksichtigt.
Für alle verfahrensgegenständlichen Jahre lässt sich feststellen, dass die Besoldungsentwicklung in den jeweils vorangegangenen 15 Jahren um mindestens 5 % hinter der Entwicklung der Tariflöhne im öffentlichen Dienst und der Verbraucherpreise zurückgeblieben war. In den Jahren 2010 bis 2014 lag die Differenz zur Tariflohnsteigerung bei über 10 %. Auch wurde das Mindestabstandsgebot in den unteren Besoldungsgruppen durchgehend deutlich verletzt. Hinsichtlich der Entwicklung des Nominallohnindex und im Quervergleich mit der Besoldung in Bund und Ländern wurden die maßgeblichen Schwellenwerte nicht überschritten. Weil damit drei von fünf Parametern der ersten Stufe erfüllt sind, besteht die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation.
Diese wird erhärtet, wenn man im Rahmen der Gesamtabwägung die weiteren alimentationsrelevanten Kriterien einbezieht. Mit dem Amt eines Richters oder Staatsanwaltes sind vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben verbunden, weshalb hohe Anforderungen an den akademischen Werdegang und die Qualifikation ihrer Inhaber gestellt werden. Gleichwohl hat das Land Berlin nicht nur die formalen Einstellungsanforderungen abgesenkt, sondern auch in erheblichem Umfang Bewerber eingestellt, die nicht in beiden Examina ein Prädikat („vollbefriedigend“ und besser) erreicht hatten. Dies zeigt, dass die Alimentation ihre qualitätssichernde Funktion, durchgehend überdurchschnittliche Kräfte zum Eintritt in den höheren Justizdienst in Berlin zu bewegen, nicht mehr erfüllt hat. Gegenüberstellungen mit Vergleichsgruppen außerhalb des öffentlichen Dienstes führen im Rahmen der Gesamtabwägung zu keiner anderen Bewertung. Schließlich sind verschiedene Einschnitte im Bereich des Beihilfe- und Versorgungsrechts zu berücksichtigen, die das zum laufenden Lebensunterhalt verfügbare Einkommen zusätzlich gemindert haben.

Kollidierendes Verfassungsrecht, zu der auch die Verpflichtung zur Haushaltskonsolidierung (Art. 109 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Art. 143d Abs. 1 GG) zählt, vermag diese Unterschreitung des durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotenen Besoldungsniveaus nicht zu rechtfertigen. Insbesondere hat das Land Berlin nicht dargetan, dass die teilweise drastische Abkopplung der Besoldung der Richter und Staatsanwälte von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Berlin Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung gewesen wäre, bei dem die Einsparungen – wie verfassungsrechtlich geboten – gleichheitsgerecht erwirtschaftet werden sollten.

 

Wir werden die politischen Folgerungen mit größter Aufmerksamkeit verfolgen und sind über die Bestätigung unserer langjährig vertretenen Auffassungen sowie Forderungen höchst erfreut!

Corona-Virus-Pandemie und die Justiz

Spät, aber gewiss nicht zu spät wollen auch wir uns zu diesem seit Monaten nicht nur Deutschland beschäftigenden Thema äußern.

Um eines voranzustellen: wir sind frei von jeder Beanspruchung überlegenen Wissens, sondern erkennen die ganz überwiegend erfolgreichen Bemühungen sowohl der Bundesregierung als auch der Landesregierungen in diesem Zusammenhang an!

Mithin wissen wir um die teils unausweichlich nachteiligen Konsequenzen für die innere Sicherheit und die Justiz, die u.a. in Berlin durchaus erheblichen Einschränkungen unterworfen war und teilweise weiterhin ist. Es bestehen auch aus unserer Sicht in weiten Teilen keine vertretbaren Alternativen.

Jedenfalls sind in Berlin die Strafverfolgungsbehörden während der Pandemie in den bedeutsamen Bereichen weitestgehend funktionsfähig erhalten geblieben, wenngleich nicht unerwähnt bleiben kann, dass diese Tatsache im Wesentlichen auf dem Entschluss der Generalstaatsanwältin fußte, den hiervon abweichenden Vorstellungen des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zu begegnen. Denn er ging erkennbar von der Möglichkeit einer umfassenden Stilllegung weiter Teile der Strafverfolgung aus, die zu 80 % ins mittlerweile verbreitete "Home-Office" geschickt werden sollte. Dieses Vorgehen hätte indes zu noch schwereren Beeinträchtigungen des Rechtsstaates geführt!

Denn selbstredend werden sich die Folgen des reduzierten Strafjustizbereiches trotz der Bemühungen aller Bediensteten auf allen Ebenen in der Folgezeit nachhaltig auswirken (müssen). Folgende Einschränkungen traten nämlich im Wesentlichen auf:

 

  • Hauptverhandlungen beschränkten sich fast ausschließlich auf Verfahren mit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten
  • Sitzungen fanden nur an wenigen Tagen und in zeitlich eingeschränktem Umfange statt
  • selbst nach teilweiser Aufhebung der Landesvorschriften vermochten die Gerichte nur an einem Sitzungstag in der Woche zu verhandeln
  • von der Polizei eingegangene und noch eingehende Verfahren blieben und bleiben zunächst unerledigt
  • Rückstände durch unbearbeitete Verfahren entstanden nicht nur bei den Gerichten, sondern  auch bei der Amts- und Staatsanwaltschaft

 

Die daraus entstandenen und teils noch immer erwachsenden Rückstände werden von den Bediensteten trotz allen Einsatzes nicht in einer Form aufgearbeitet werden können, die den üblichen Anforderungen an eine rechtsstaatlich gebotene Qualität entsprechen. Es wird dazu kommen, dass in Einzelfällen Verfahren geringerer (strafrechtlicher) Bedeutung ohne sachgerechte Erledigung bleiben und andere wiederum Einstellungen zugeführt werden, die eher der Arbeitslast als rechtsstaatlichem Gebot gehorchen werden. 

Tatsächlich hat sich die Bundesrepublik Deutschland einem vergleichbaren Phänomen noch nie ausgesetzt gesehen, sodass ein Teil dieser Folgen schlicht hingenommen werden muss. Daran gibt es nichts zu kritisieren. Aber die Bevölkerung hat den berechtigten Anspruch, über diese Folgen aufgeklärt zu werden. Deshalb halten wir es für erforderlich, genau das zu tun, um dem Gedanken der Transparenz hoheitlichen und justiziellen Handelns zu genügen.

 

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Der Deutsche Bundestag hat am 16. Oktober 2015 das nach vielen Jahren erwartete Gesetz verabschiedet, das aber trotz der langen Beratungszeit den Ansprüchen der Strafverfolger und Wirklichkeit nicht genügt.

So sollen weder die Daten des Internet- noch Mailverkehrs gespeichert werden, wodurch eklatante Lücken bei der Aufklärung schwerer und schwerster Straftaten entstehen.

Zudem fallen die gesetzten Fristen von zehn Wochen bei Verbindungsdaten und IP-Adressen und vor allem nur vier Wochen bei Standortdaten erschreckend kurz aus. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie der Europäischen Richter werden dabei anlasslos übertroffen und führen zu ggf. großen Ermittlungsdefiziten.

Wir haben zu diesem Thema eine Pressemitteilung verfasst  Pressemitteilungen  .

Bundesverfassungsgericht erklärt Besoldungen für nicht verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Mai 2015 Besoldungen in weiten Teilen für nicht verfassungsgemäß erachtet und den betroffenen Gesetzgebern aufgetragen, das Erforderliche zu veranlassen.

Die VBS hat bereits seit vielen Jahren auf die unangemessene Besoldung der Berliner Kolleginnen und Kollegen hingewiesen, die in der Bundesrepublik Deutschland am wenigsten verdienen. Nun ist der Berliner Gesetzgeber gefordert!

Wir haben hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben ( Pressemitteilungen ).

Wir, die Scharfmacher und Übergriffigen!

In seiner Ausgabe vom 24. Februar 2014 hat „DER SPIEGEL“ unter eben diesen Überschriften unseren Berufsstand zum Gegenstand in weiten Teilen haltloser Vorwürfe gemacht und so dem eigentlichen Anliegen, die Staatsanwaltschaft dem politischen Zugriff zu entziehen, keinen wirklich substantiellen Dienst erwiesen.
Unsere Vereinigung zählt gewiss zu den Letzten, die justizpolitische Missstände bestreitet und beschönigt oder fehlerhafte Entwicklungen und Entschließungen verschweigt. Aber auch zu diesem Artikel darf nicht geschwiegen  werden:
Denn schon der gedankliche Ansatz erweist sich folgenschwer als unzutreffend. Ohne auf Einzelheiten der in dem Beitrag behandelten medienträchtigen Verfahren an dieser Stelle eingehen zu wollen, ist die Behauptung, die Ankläger verfügten über eine „Machtfülle“, wenigstens irreführend. Soweit nämlich Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle erlassen oder die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beschlossen wurden, handelte es sich um Entscheidungen der jeweils zuständigen Gerichte. Sie wären gehalten gewesen, den in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbaren Anträgen der Staatsanwaltschaft nicht zu folgen!
Entsprechendes gilt für die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff. Wenn es denn am hinreichenden Tatverdacht in Gänze gefehlt hätte, wäre die Anklage nicht zuzulassen gewesen!
Diese Umstände bleiben in dem Artikel indes unerwähnt – offenbar, um das gezeichnete Feindbild von der Staatsanwaltschaft aufrecht zu erhalten. Es entspricht aber  weder der Rechtswirklichkeit noch Lebenserfahrung. Einzig der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank – im Übrigen Leiter der Staatsanwaltschaft Freiburg – wird im Zusammenhang mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen zitiert, wonach „der Richter für eine gründliche Prüfung dieser Anträge häufig zu wenig Zeit“ habe. Diese Äußerung kann indes nicht ohne Erwiderung bleiben:
Das Phänomen der hohen Arbeitsbelastung ist auch in der Staatsanwaltschaft hinlänglich bekannt – der Artikel weist darauf im Übrigen ausdrücklich hin.
Des Weiteren kann, darf und muss davon ausgegangen werden, dass in den im Artikel genannten medienträchtigen Verfahren die beteiligten Richterinnen und Richter sensibilisiert waren und schwerlich ihre Entscheidungen nach nur oberflächlichen Prüfungen getroffen haben. Wo aber bleibt die Kritik an den Gerichten?
Stattdessen werden althergebrachte Vorurteile gegen die Staatsanwaltschaft gepflegt: „zu schlecht sind sie ausgebildet“. Sind die Autoren nicht gewillt oder in der Lage, zur Kenntnis zu nehmen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen auf dieselbe Ausbildung zurückblicken wie die Mitglieder bei den Gerichten und in der Rechtsanwaltschaft?
Schließlich schrecken die Autoren nicht davor zurück, den Richter am Bundesgerichtshof Ralf Eschelbach zu zitieren, der „schätzt, dass jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil ist“. Es bleibt offen, was der Kollege als Fehlurteil definiert und vor allem auf welchem empirischen Datenbestand seine Schätzung beruht. So wird ein Zerrbild des bundesdeutschen Justizalltages gezeichnet.
In dieses fügt sich die Behauptung „immer wenn der Staat mal wieder Geld in der Kasse braucht, langen die Staatsanwälte zu“ nahtlos ein. Unser Kollegium wird damit als willfährige Gefolgschaft fiskalisch ausgerichteter Politiker dargestellt. Dem aber ist nicht so!
Die Autoren mögen zur Kenntnis nehmen, dass unsere Mitglieder in Erfüllung ihrer schwierigen Aufgabe stets das Beste zu leisten bereit und mit der vom Berliner Generalstaatsanwalt Rother genannten Leidenschaft für Wahrheit und Gerechtigkeit tätig sind! Dass die Identifikation mit dem Beruf in der Außendarstellung größer sein könnte, entsprich leider auch unserer Erfahrung. Dafür sind jedoch verschiedene Ursachen (amtsunangemessene Besoldung, schlechte Personal- und Sachausstattung, politische Fürsorge u.a.) zu benennen – ein Grund mehr, von reißerisch aufgemachten Veröffentlichungen abzusehen, die erkennbar Vorurteile bedienen, statt sich mit dem diskussionswürdigen Thema der politischen Einflussnahme auf unsere Arbeit inhaltlich auseinander zu setzen. Die Stärkung der staatsanwaltschaftlichen Belange und Eigenständigkeit ist uns seit jeher ein ernstes Anliegen. Für eine solche Diskussion stehen wir seit langem und gern auch weiterhin zur Verfügung – nicht aber als Scharfmacher und Übergriffige!