Vereinigung Berliner Staatsanwälte e.V.
Wenn Sie Fragen oder Interesse an uns und unserer Tätigkeit haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Derzeitiger Vorstand
Die Mitgliederversammlung der VBS hat am 19. Dezember 2017 ohne Gegenstimmen den neuen Vorstand gewählt:
Vorsitzender: Oberstaatsanwalt Ralph Knispel,
Erster Stellvertreter: Oberstaatsanwalt Georg Bauer,
Zweiter Stellvertreter: Oberstaatsanwalt Rudolf Hausmann,
Kassenführerin: Staatsanwältin Andrea Hanfeld und
Schriftführerin: Staatsanwältin Anne Wickinger.
Die Vorgenannten freuen sich auf eine dreijährige Amtszeit, in denen sie sich den vielfältigen Herausforderungen stellen und die Interessen der Mitglieder beharrlich vertreten werden.
Die bisherigen Vorstandsmitglieder Bettina Barts und Michael von Hagen haben sich aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr zur Wahl gestellt. Beiden ist der aufrichtige Dank nicht nur unserer
Mitglieder gewiss!
Verfassungswidrige Berliner Besoldung - die unendliche Geschichte
Leider können wir in Berlin noch immer eine verfassungsgemäße Besoldung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nicht feststellen. Abgesehen von Berufsanfängern liegen wir im Vergleich mit den anderen Bundesländern weiterhin auf dem letzten Platz! Um die Dimensionen zu verdeutlichen, sei darauf hingewiesen, dass wir von zum Teil mehreren tausend Euro im Jahr reden! Jüngst hat das Bundesverwaltungsgericht auf Berliner Klagen die aus seiner Sicht verfassungswidrig unangemessen niedrigen Besoldung festgestellt und die Sachen deshalb dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Während wir uns in unserer Einschätzung bestärkt gesehen haben, hat die Berliner Politik hierzu geschwiegen. Gleichwohl werden wir die zukünftigen Reaktionen aufmerksam verfolgen!
Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Oktober 2015 das nach vielen Jahren erwartete Gesetz verabschiedet, das aber trotz der langen Beratungszeit den Ansprüchen der Strafverfolger und Wirklichkeit nicht genügt.
So sollen weder die Daten des Internet- noch Mailverkehrs gespeichert werden, wodurch eklatante Lücken bei der Aufklärung schwerer und schwerster Straftaten entstehen.
Zudem fallen die gesetzten Fristen von zehn Wochen bei Verbindungsdaten und IP-Adressen und vor allem nur vier Wochen bei Standortdaten erschreckend kurz aus. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie der Europäischen Richter werden dabei anlasslos übertroffen und führen zu ggf. großen Ermittlungsdefiziten.
Wir haben zu diesem Thema eine Pressemitteilung verfasst Pressemitteilungen .
Bundesverfassungsgericht erklärt Besoldungen für nicht verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Mai 2015 Besoldungen in weiten Teilen für nicht verfassungsgemäß erachtet und den betroffenen Gesetzgebern aufgetragen, das Erforderliche zu veranlassen.
Die VBS hat bereits seit vielen Jahren auf die unangemessene Besoldung der Berliner Kolleginnen und Kollegen hingewiesen, die in der Bundesrepublik Deutschland am wenigsten verdienen. Nun ist der Berliner Gesetzgeber gefordert!
Wir haben hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben ( Pressemitteilungen ).
Wir, die Scharfmacher und Übergriffigen!
In seiner Ausgabe vom 24. Februar 2014 hat „DER SPIEGEL“ unter eben diesen Überschriften unseren Berufsstand zum Gegenstand in weiten Teilen haltloser Vorwürfe gemacht und so dem eigentlichen
Anliegen, die Staatsanwaltschaft dem politischen Zugriff zu entziehen, keinen wirklich substantiellen Dienst erwiesen.
Unsere Vereinigung zählt gewiss zu den Letzten, die justizpolitische Missstände bestreitet und beschönigt oder fehlerhafte Entwicklungen und Entschließungen verschweigt. Aber auch zu diesem Artikel
darf nicht geschwiegen werden:
Denn schon der gedankliche Ansatz erweist sich folgenschwer als unzutreffend. Ohne auf Einzelheiten der in dem Beitrag behandelten medienträchtigen Verfahren an dieser Stelle eingehen zu wollen, ist
die Behauptung, die Ankläger verfügten über eine „Machtfülle“, wenigstens irreführend. Soweit nämlich Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle erlassen oder die Fortdauer der Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus beschlossen wurden, handelte es sich um Entscheidungen der jeweils zuständigen Gerichte. Sie wären gehalten gewesen, den in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht
vertretbaren Anträgen der Staatsanwaltschaft nicht zu folgen!
Entsprechendes gilt für die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff. Wenn es denn am hinreichenden Tatverdacht in Gänze gefehlt hätte, wäre die Anklage
nicht zuzulassen gewesen!
Diese Umstände bleiben in dem Artikel indes unerwähnt – offenbar, um das gezeichnete Feindbild von der Staatsanwaltschaft aufrecht zu erhalten. Es entspricht aber weder der Rechtswirklichkeit
noch Lebenserfahrung. Einzig der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank – im Übrigen Leiter der Staatsanwaltschaft Freiburg – wird im Zusammenhang mit Durchsuchungen und
Beschlagnahmen zitiert, wonach „der Richter für eine gründliche Prüfung dieser Anträge häufig zu wenig Zeit“ habe. Diese Äußerung kann indes nicht ohne Erwiderung bleiben:
Das Phänomen der hohen Arbeitsbelastung ist auch in der Staatsanwaltschaft hinlänglich bekannt – der Artikel weist darauf im Übrigen ausdrücklich hin.
Des Weiteren kann, darf und muss davon ausgegangen werden, dass in den im Artikel genannten medienträchtigen Verfahren die beteiligten Richterinnen und Richter sensibilisiert waren und schwerlich
ihre Entscheidungen nach nur oberflächlichen Prüfungen getroffen haben. Wo aber bleibt die Kritik an den Gerichten?
Stattdessen werden althergebrachte Vorurteile gegen die Staatsanwaltschaft gepflegt: „zu schlecht sind sie ausgebildet“. Sind die Autoren nicht gewillt oder in der Lage, zur Kenntnis zu nehmen, dass
unsere Kolleginnen und Kollegen auf dieselbe Ausbildung zurückblicken wie die Mitglieder bei den Gerichten und in der Rechtsanwaltschaft?
Schließlich schrecken die Autoren nicht davor zurück, den Richter am Bundesgerichtshof Ralf Eschelbach zu zitieren, der „schätzt, dass jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil ist“. Es bleibt offen,
was der Kollege als Fehlurteil definiert und vor allem auf welchem empirischen Datenbestand seine Schätzung beruht. So wird ein Zerrbild des bundesdeutschen Justizalltages gezeichnet.
In dieses fügt sich die Behauptung „immer wenn der Staat mal wieder Geld in der Kasse braucht, langen die Staatsanwälte zu“ nahtlos ein. Unser Kollegium wird damit als willfährige Gefolgschaft
fiskalisch ausgerichteter Politiker dargestellt. Dem aber ist nicht so!
Die Autoren mögen zur Kenntnis nehmen, dass unsere Mitglieder in Erfüllung ihrer schwierigen Aufgabe stets das Beste zu leisten bereit und mit der vom Berliner Generalstaatsanwalt Rother genannten
Leidenschaft für Wahrheit und Gerechtigkeit tätig sind! Dass die Identifikation mit dem Beruf in der Außendarstellung größer sein könnte, entsprich leider auch unserer Erfahrung. Dafür sind jedoch
verschiedene Ursachen (amtsunangemessene Besoldung, schlechte Personal- und Sachausstattung, politische Fürsorge u.a.) zu benennen – ein Grund mehr, von reißerisch aufgemachten Veröffentlichungen
abzusehen, die erkennbar Vorurteile bedienen, statt sich mit dem diskussionswürdigen Thema der politischen Einflussnahme auf unsere Arbeit inhaltlich auseinander zu setzen. Die Stärkung der
staatsanwaltschaftlichen Belange und Eigenständigkeit ist uns seit jeher ein ernstes Anliegen. Für eine solche Diskussion stehen wir seit langem und gern auch weiterhin zur Verfügung – nicht aber als
Scharfmacher und Übergriffige!