Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen über die Vereinigung Berliner Staatsanwälte e.V., deren Aktivitäten und sonst Wissenswertes:

2018:  Rück- und Ausblick

Auch in diesem Jahr vermögen wir keinen ungetrübten Rückblick vorzunehmen. Wenngleich nicht unerwähnt bleiben kann und soll, dass der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung – so die offizielle Bezeichnung – sich erkennbar erfolgreich für die personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft verwandt hat, bestehen insbesondere die desolaten räumlichen Verhältnisse fort.

Hinsichtlich des Personals zeichnet Dr. Behrendt für die durchaus beachtliche Verstärkung verantwortlich. Nachdem in diesem Jahr bereits 18 neue Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingestellt werden konnten, sollen ab Januar 2019 nochmals 20 neue hinzutreten. Zwar vermögen diese Neueinstellungen nicht das seit Jahren von uns beklagte und durch langfristig absehbare Pensionierungen wachsende Personaldefizit auszugleichen, doch fällt der Senator jedenfalls insoweit durch seinen Beitrag zur Stärkung der Staatsanwaltschaft Berlin positiv auf; Entsprechendes gilt für das wahrnehmbare Bemühen um Kräfte in den sogenannten Folgediensten, die die für eine effiziente Arbeit der Staatsanwaltschaft erforderliche Basis darstellen. Zudem gebietet es die Fairness, dass sich Dr. Behrendt im Vergleich zu seinen Amtsvorgängerinnen und -vorgängern positiv abhebt.

Bezüglich der seit langem unerträglichen Raumsituation werden wir seine Arbeit weiterhin kritisch beobachten. Anfang des Jahres 2019 haben nämlich 43 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Doppelzimmern arbeiten müssen. Das jedenfalls ist die unserem Vorstand zur Kenntnis gebrachte Zahl, die indes mathematisch schwerlich auf eine Doppelbelegung schließen lässt!

Zuvor war den hier Beschäftigten stets mitgeteilt worden, dass es sich um 43 Diensträume als Doppelzimmer handeln sollte, d.h. danach 86 (!) Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu zweit in einem Raum arbeiten mussten. Wir gehen nunmehr von den erkennbar berichtigten Zahlen aus, die gleichwohl dringenden Anlass zur politisch gewollten Abhilfe bietet. Auch hierbei kann allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass diese nicht nur von uns beklagten unzumutbaren Verhältnisse seit mehr als eineinhalb Jahrzehnten in der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung bestens bekannt sind, ohne dass dafür mehr als nur Bedauern bekundende Äußerungen gefunden wurden. In diesem Zusammenhang sei klargestellt, dass die Raumnot bei dem Amtsgericht Tiergarten und Landgericht Berlin ebenso besteht.

Dass der für die Vollstreckung zuständigen Hauptabteilung schon vor Jahren das nahegelegene Gebäude in der Turmstraße 22 zugeordnet worden ist, hat im Hauptgebäude zu einer Entlastung nicht beitragen können. Zudem erscheint es unausweichlich, dass der – von uns uneingeschränkt begrüßte – Personalzuwachs die Raumnot verschärfen wird.

Nachdem der Dachausbau im Hauptgebäude wegen architektonisch nicht als zu beseitigen erachteter Probleme nicht mehr in Betracht gezogen wird, soll nunmehr die zeitlich begrenzte Miete von Räumlichkeiten im ehemals von „Air Berlin“ genutzten Gebäude nahe des Saatwinkler Dammes in Aussicht genommen sein, in dem selbst die personell größte Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin untergebracht werden könnte, deren dadurch frei werdenden Räume unserer Behörde zur Verfügung stünden; ungeachtet dessen soll der Neubau neben dem Gebäude in der Turmstraße 22 weiter wenigstens verfolgt werden. Dass der weitere Standort unmittelbar am Saatwinkler Damm wegen der Entfernung zum Kriminalgericht (einschließlich der Kirchstraße) erkennbar erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringt, liegt auf der Hand. Am neuen Standort stünden insgesamt nur 55 Stellplätze – mit gegenwärtig deutlich höheren Mietzinsen als im Parkhaus am Kriminalgericht – zur Verfügung. Wie Kolleginnen und Kollegen gegebenenfalls zu Hauptverhandlungen oder anderen Terminen gelangen und zudem die erforderlichen sowie teils umfangreichen Aktenteile transportieren sollen, scheint bislang nicht geklärt. So vereinzelt auf die Nutzung der Buslinien 123 und TXL 9 – diese ohne Haltestelle am Kriminalgericht – der BVG verwiesen wird, kann das als ernsthafte Erwägung nicht hingenommen werden. Ungeachtet der Tatsache, dass die Busse der Linie TXL 9 sehr häufig von auch Gepäck mitführenden Fahrgästen stark frequentiert sind, erscheint allein die Mitnahme von geheimhaltungsbedürftigen Aktenteilen als schlicht abwegig! Mit wohlwollendem Interesse haben wir die Erwägungen zu einem sogenannten Shuttle-Service zur Kenntnis genommen, vermögen indes bislang nicht zu erkennen, ob diese sinnvolle Möglichkeit auch von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung beabsichtigt ist. Zu den Räumlichkeiten selbst vermag sich die VBS nicht zu verhalten, weil der Vorstand zu der Begehung der Räumlichkeiten nicht geladen war. Daran hat sich bis zum 28. Februar 2019 nichts geändert.

Schließlich – wenngleich erkennbar nicht von letztrangiger Bedeutung – bleibt die aus unserer Sicht schon seit Jahren beklagte verfassungswidrige Besoldung ein ganz gewichtiges Thema. In dieser Diskussion sehen wir uns durch die übereinstimmende Sichtweise des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, das seinerseits Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Dass der gesamte Senat sich bislang hierzu nicht verhalten hat, stimmt uns nicht nur traurig, sondern auch bedenklich. Entsprechendes gilt für die mitnichten einen Ausgleich bietende Berlin-Zulage in Höhe von 150,-- €, die nicht etwa unmittelbar bevorsteht, sondern derzeit für das Jahr 2020 in Aussicht genommen ist. Einen Zusammenhang mit der sodann bevorstehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin wollen wir natürlich nicht ernstlich annehmen.

Dieser Rückblick lässt erkennen, dass wir die Arbeit unserer Vorgesetzten und insbesondere politischen Funktionsträger auch im nächsten Jahr sowohl aufmerksam als auch kritisch begleiten werden.

2017: Manches wird anders - vieles nicht

Der Berliner Senator für Justiz Dr. Behrendt blickt nunmehr auf mehr als ein Jahr seiner Amtsführung zurück. Wir halten es ebenso, gelangen indes zu einer durchaus abweichenden Bilanz:

Wir verkennen nicht, dass unter seiner Führung schon 20 neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ausgeschrieben worden sind, müssen aber feststellen, dass dieser Kräftezuwachs den tatsächlichen Anforderungen nicht im Entferntesten entspricht. Nur der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass zwei der vorgesehenen Kolleginnen zwischenzeitlich in jeder Hinsicht attraktivere Stellen angenommen haben, sodass sich die Verstärkung auf 18 neue Kräfte beschränkt, weil von den abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern niemand nachfolgen soll.

Am 12. Dezember 2013 hatte das Abgeordnetenhaus der Staatsanwaltschaft Berlin zusätzliche 28 Stellen zur Verstärkung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zugewiesen. Diese Zahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte blieb erklärtermaßen bei der Stellenberechnung außer Betracht. Das ist unter der nunmehr neuen Regierung nicht mehr der Fall!

Darüber hinaus müssen wir weiterhin auf die Tatsache hinweisen, dass mit Stand von Dezember 2017 insgesamt 30 Kräfte abgeordnet sind, mithin tatsächlich der Staatsanwaltschaft Berlin als Arbeitskräfte nicht zur Verfügung stehen. Bei all jenen, die abgeordnet sind und werden, handelt es sich um ausschließlich erfahrene und überdurchschnittlich befähigte Kolleginnen und Kollegen, die durch Berufsanfänger schlicht nicht ersetzt werden können.

Die Öffentlichkeit nimmt die mittlerweile nur noch unzureichende Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege in Berlin, vor deren Eintritt wir schon seit vielen Jahren gewarnt haben, mit äußerster Besorgnis zur Kenntnis.

Die den tatsächlichen Anforderungen nicht mehr gewachsene Staatsanwaltschaft trägt ebenso wie die völlig überlasteten Gerichte zu dem Vertrauensverlust in die Berliner Justiz bei. Dass die wegen personeller und technischer Minderausstattung überforderte Polizei die innere Sicherheit nicht mehr im gebotenen Maße zu gewährleisten vermag, tritt erschwerend hinzu.

Zudem erweisen sich die Arbeitsbedingungen bei der Staatsanwaltschaft Berlin in weiten Teilen als nicht zumutbar. Neben den wegen fehlender Wachtmeister und Schreibkräfte von den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eigenständig zu erledigenden Transporte teils überaus umfangreicher Akten und Schreibarbeiten wirkt sich die Unterbringung von zum heutigen Zeitpunkt bereits 26 Kolleginnen und Kollegen in Doppelzimmern als überaus arbeitserschwerend dar. Auf die vorbeschriebenen Missstände hat die VBS seit vielen Jahren hingewiesen. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erkennt die unhaltbaren Verhältnisse und wendet sich deren Abwendung zu. Und das seit Jahren! Und das seither erkennbar völlig ergebnislos! Den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist mit dieser im Ergebnis folgenlosen Anteilnahme nicht geholfen. Es zählen allein Taten, an denen es fehlt!

Wir erwarten keine Arbeitsgruppen und Gesprächsrunden, sondern schlicht eine unverzügliche Abhilfe, die nicht in dem vom Senator Dr. Behrend favorisierten Abriss des Parkhauses zwecks Errichtung eines Neubaus für die Staatsanwaltschaft Berlin bestehen kann. Wenngleich es umwelt- und verkehrspolitischen Bestrebungen entsprechen mag, die Justizbediensteten zu Nutzern von Fahrrädern oder des öffentlichen Personennahverkehrs anzuhalten, lassen sich diese Pläne jedenfalls mit der Wirklichkeit nicht in Übereinstimmung bringen. Denn anders als vom Senator behauptet ist das Parkhaus nicht kaum, sondern in vollem Umfang genutzt. Nach der Auskunft der Verwaltung des Amtsgerichts Tiergarten umfasst das Parkhaus etwa 500 Stellplätze, die gänzlich vermietet sind! Die Nutzer des Parkhauses würden im räumlichen Umfeld des Kriminalgerichts keinen Parkplatz finden!

Bei der geforderten Lösung des Raumproblemes bei der Staatsanwaltschaft Berlin weisen wir erneut darauf hin, dass für uns sogenannte und politisch gern vertretene „fußläufige“ Lösungen außerhalb des Kriminalgerichts schlicht nicht in Betracht kommen. Es ist niemandem von uns zuzumuten, mit zum Teil überaus umfangreichen – zudem vertraulichen –  Aktenteilen bei jedem Wetter – mithin auch im Winter bei Regen- oder Schneefall –  mehrere Minuten gegebenenfalls mehrfach am Tag – z.B. zu den Ermittlungsrichterinnen und -richtern –  über öffentliches Straßenland zu laufen. Derartige Überlegungen zeugen von Sach- und Lebensfremde!

Stattdessen wird ein Aus- und Umzug von Gerichtsteilen zu erwägen sein, weil Richterinnen und Richter derartige Dienstwege nicht zu verrichten haben und ihnen zudem bei Sitzungspausen die Beratungszimmer zur Verfügung stehen!

Abschließend sehen wir uns leider weiterhin gehalten, auf die wesentlich zur Unattraktivität Berlins beitragenden verfassungswidrig niedrigen Besoldung hinzuweisen, die für die Berliner Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem im anderen Bundesländern Personal jährliche Einkommensdefizite von mehreren tausend Euro beträgt! Jüngst hat das Bundesverwaltungsgericht auf Berliner Klagen die aus seiner Sicht verfassungswidrig unangemessen niedrigen Besoldung festgestellt und die Sachen deshalb dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Während wir uns in unserer Einschätzung bestärkt gesehen haben, hat die Berliner Politik hierzu geschwiegen. Gleichwohl werden wir die zukünftigen Reaktionen aufmerksam verfolgen!

Sparen an der Strafverfolgung - und nun die Wende!



Eigentlich fiel unsere Wunschliste mit Blick auf die zurückliegenden Monate für das Jahr 2013  bescheiden aus: nach einem Jahr mit

 

  • der seit ihrer Einführung zum 2. Januar 2012 bis zuletzt den Anforderungen der größten Staatsanwaltschaft Deutschlands  erkennbar nicht gewachsenen neuen Softwarelösung MESTA (Hersteller und Vorgesetzte versprachen die Unterstützung aller Arbeitsvorgänge in der Staatsanwaltschaft) ,
  • einer in weiten Teilen nicht zur Verfügung stehenden Software für die Erledigung des nach der Vorstellung der Behördenleitungen zunehmend den Dezernentinnen und Dezernenten aufzuerlegenden Schreibwerks,
  • fortwährenden Aktentransporten und Kopierarbeiten durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wegen tatsächlich oder vermeintlich fehlenden Personals  in den sogenannten Folgediensten,
  • der aus den vorbeschriebenen Umständen folgenden erheblichen Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen,
  • weiterhin nur vereinzelt transparenten Personalentscheidungen
  • der unverändert schlechtesten Bezahlung in Deutschland

 

hofften wir schlicht auf die gebührende gesellschaftliche wie politische Anerkennung unserer Arbeit, die sich nicht auf wohlwollende Worte beschränken darf, sondern sich sowohl in den Arbeitsbedingungen als auch der Besoldung widerspiegeln muss, um die bislang hohe Qualität der geleisteten Arbeit aufrechtzuerhalten.

 

Nachdem dann auch noch bekannt geworden war, dass die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bei Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie insbesondere im Geschäftsstellenbereich massiv Stellen abbauen will, um den im Koalitionsvertrag vereinbarten Sparzielen zu entsprechen,  hat die VBS nachhaltig Kritik geübt und ein Umdenken im politischen Raum angemahnt.

 

Nun hat sich am 12. Dezember 2013 tatsächlich etwas getan: das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Doppelhaushalt verabschiedet, nach dem möglichst schnell 28 neue Dezernentinnen und Dezernenten sowie 13 Beschäftigte im Folgedienst eingestellt werden sollen.

 

Siehe dazu auch Home und  Pressemitteilungen .

 

 

 

Bundesverfassungsgericht erklärt Besoldung für verfassungswidrig

In seiner Entscheidung vom 14. Februar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht(http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120214_2bvl000410.html)

mit weit reichender Begründung zur Amtsangemessenheit einer Besoldung Stellung genommen und die hierfür maßgeblichen Voraussetzungen sowie Vergleichsgrößen benannt.

Die VBS fühlt sich in ihrer seit Jahren erhobenen Forderung, die Bezüge der Berliner Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf das danach gebotene Niveau anzuheben, bestätigt und hat sich dazu auf der Seite Pressemitteilungen geäußert.

Besorgniserregende Zustände im offenen Vollzug

Die VBS beobachtet seit geraumer Zeit mit großer Sorge die  Einweisung für die Allgemeinheit gefährlicher Verurteilter in den offenen Vollzug, aus dem heraus in zahlreichen Fällen weitere erhebliche Straftaten begangen werden. Dies gilt namentlich für Täter schwerer und gar schwerster Straftaten sowie Verurteilte aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Erst kürzlich ist ein solcher Angeklagter

vom Landgericht Berlin wegen Betäubungsmittelhandels während seiner  Strafverbüßung im offenen Vollzug verurteilt worden, in dem er sich wegen
gleichartiger Taten befand.

Selbst eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen eines versuchten Tötungsdeliktes im Rockermilieu steht einer Aufnahme im offenen Vollzug nicht entgegen.

All dies ist Folge des Berliner Vollstreckungsplanes, der – anders als in anderen Bundesländern – unabhängig von der Strafhöhe und dem Delikt eine Zuweisung in den offenen Vollzug vorsieht, sofern sich der Verurteilte zum Zeitpunkt des Strafantrittes nicht in Untersuchungshaft befindet. So erklärt sich das vehemente Bemühen der Verteidigung um insbesondere eine Haftverschonung.

Zwar wird nach Strafantritt die Eignung für den offenen Vollzug überprüft, doch ist nicht erkennbar, dass die Einweisungskommission oder Anstaltsleitung in die Lage versetzt sind, auf ausreichender Tatsachengrundlage ihre Entschließung zu treffen. Denn regelmäßig sind sie im Wesentlichen allein auf die Angaben der – zumeist anwaltlich vertretenen – Verurteilten angewiesen, deren Validierung schwerlich möglich ist.

Die vorstehenden Erkenntnisse fanden auch – und zwar nicht nur in Einzelfällen – wiederholt in Ermittlungsverfahren durch strafprozessuale Maßnahmen (z.B. Telekommunikationsüberwachungen und längerfristige Observationen) ihre Bestätigung.

 

Die im Vergleich zu anderen Bundesländern großzügige Einweisung in den offenen Vollzug führt gar dazu, dass auswärtige Verurteilte vor Strafantritt ihren Wohnsitz nach Berlin verlegen oder bei andauernder Haft in Erwartung einer zeitnahen Verlegung den Antrag stellen, die Strafe in Berlin verbüßen zu können. Dies erscheint auch aus fiskalischen Erwägungen schwer hinnehmbar.

Es sei an die Koalitionsvereinbarung Ende des Jahres 2011 erinnert, in der es wörtlich heißt:
   „Der Strafvollzug soll die erneute Straffälligkeit von Strafgefangenen verhindern 

     und dadurch die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen.“

Um dieses Ziel erreichen zu können, bedarf es gegebenenfalls in Anlehnung an Regelungen anderer Bundesländer grundlegender Änderungen im Berliner Vollstreckungsplan. Angesichts rückläufiger Gefangenenzahlen, baulicher Maßnahmen und schließlich der bevorstehenden Fertigstellung der JVA in Großbeeren, stehen jedenfalls Kapazitätsprobleme einer Neugestaltung nicht entgegen. Die VBS hat daher ihre Bedenken und Vorschläge gegenüber dem Senator für Justiz und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 24. Februar 2012 vorgetragen.

Es tut sich etwas:

17. Juli 2012:

 

Nachdem die VBS bereits wiederholt auf die besorgniserregenden Zustände im offenen Vollzug Berlins hingewiesen und sich mit diesem Anliegen Ende Februar 2012 an den Senator für Justiz und Verbraucherschutz gewandt hatte (siehe oben), kann erfreut festgestellt werden, dass der Senator sich des Themas angenommen und nach Abschluss des Auswahlverfahrens nunmehr Frau Richterin am Kammergericht Töpfer die Leitung des Projekts "Evaluation der Einweisungspraxis im offenen Vollzug unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Berlin und der Anstalt des Offenen Vollzuges Berlin" übertragen hat.
Die VBS begrüßt die Wahl dieser Kollegin, die auf eine langjährige Spruchpraxis im Rahmen ihrer Tätigkeit im  4. Strafsenat des Kammergerichtes zurückgreifen kann.

 

Gespräch mit Betroffenen

Am 11. Februar 2013 hatte der Vorsitzende Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem Redaktionsteam der Gefangenenzeitung „DER LICHTBLICK“, in dem offen und konstruktiv sowie in überaus freundlicher Atmosphäre das Thema „Offener Vollzug“ im Besonderen, aber auch „Vollzug“ im Allgemeinen diskutiert wurde.

In dem ausführlichen Gespräch wiesen die Redakteure mit beachtlich selbstkritischem Blick auf die aus ihrer Sicht bestehenden Missstände sowie drängenden Probleme im Vollzug hin. Da unsere Verantwortlichkeit nicht mit der Hauptverhandlung enden und erst mit der Reststrafenaussetzung oder –ablehnung wieder aufleben, sondern ein gleichermaßen sinnvoller wie möglichst erfolgreicher Vollzug auch uns interessieren sollte, haben wir verabredet, ihre Zeitung zu verlinken; auf der Homepage www.lichtblick-zeitung.de besteht deshalb die Möglichkeit, sich einen Überblick zu verschaffen und die Zeitung „DER LICHTBLICK“ zu lesen.

Das geführte Interview soll in der nächsten Ausgabe erscheinen.



Andauernde Untätigkeit des Gesetzgebers bei der Vorratsdatenspeicherung

Am 22. März 2012 hat  die EU-Kommission Deutschland ein Ultimatum von vier Wochen für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gesetzt und mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht. Auch die VBS hält die gesetzliche Neuregelung seit langem für überfällig.

 

Nicht zuletzt die jüngsten Attentate eines  mutmaßlichen Mitglieds des Terror-Netzwerks Al-Qaida in Toulouse und Montauban,  die sich nach einhelliger Auffassung aller Sachkundigen in dieser Form jederzeit auch in Deutschland ereignen könnten, belegen eindringlich, dass es zur effektiven Aufklärung und Strafverfolgung einer nunmehr umgehenden gesetzlichen Regelung bedarf und die weitere gesetzgeberische Untätigkeit nicht hinnehmbar ist.

Die VBS hat sich am 23. März 2011 mit einer Erklärung an die Presse gewandt und die politisch Verantwortlichen zum Handeln aufgefordert (siehe Pressemitteilungen ).

 

Drohende Strafzahlungen wegen andauernder Untätigkeit bei der Vorratsdatenspeicherung

Nachdem der Gesetzgeber mehr als zwei weitere Monaten in Sachen Vorratsdatenspeicherung untätig geblieben ist, hat nunmehr die EU-Kommission eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, in deren Folge gegebenenfalls Strafzahlungen in Höhe von mehr als 315.000,-- € pro Tag drohen!

Die VBS hat am 1. Juni 2012 zu diesem Thema eine weitere Pressemitteilung herausgegeben (siehe Pressemitteilungen ).

Beitrag des Berliner Datenschutzbeauftragten zum Thema Funkzellenabfragen

Während sich der Gesetzgeber weiterhin in Untätigkeit ergeht, hat sich der Berliner Datenschutzbeauftragte am 24. September 2012 vor dem Berliner Innenausschuss zum Thema Funkzellenabfragen geäußert. Den Medien konnte entnommen werden, dass er  auf der Grundlage einer Auswertung von 108 Ermittlungsverfahren zahlreiche Versäumnisse bei Staatsanwaltschaft sowie Polizei beklagt und gar den Vorwurf erhoben hat, in einigen Fällen habe es gar an den gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung gefehlt.

Während beispielsweise die "Berliner Morgenpost" daraus auf einen schlampigen Umgang mit daraus gewonnenen Informationen (Ausgabe vom 25. September 2012) schließt, stellten Politiker der Parten "DIE GRÜNEN" und "PIRATEN" die Maßnahme grundsätzlich in Frage.

 

Die VBS hat sich deshalb veranlasst gesehen, am 25. September 2012 eine Pressemitteilung herauszugeben ( Pressemitteilungen ).

Neuer Rundumschlag des Datenschutzbeauftragten zum selben Thema in seinem Interview vom 8. Oktober 2012

Die VBS hat sich wegen der unhaltbaren Vorwürfe gegen die Staatsanwalt-, aber dieses Mal auch Richterschaft zu einer weiteren Pressemitteilung veranlasst gesehen, die unter Pressemitteilungen  zu finden ist.